Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software SecurityOS
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software SecurityOS zwischen Mladen Klaic, Alphornstr. 14, 68169 Mannheim („Anbieter“), und dem Kunden.
(2) SecurityOS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden SecurityOS als Software zur Nutzung über das Internet bereit („Software as a Service“). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Funktionen sind in jedem Paket enthalten; die Pakete unterscheiden sich in der Zahl der enthaltenen Mitarbeiter-Zugänge, dem Preis je weiterem Zugang und dem Umfang des Supports.
(2) Der Anbieter entwickelt SecurityOS laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vertraglich vorausgesetzte Nutzen für den Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Eine Überlassung der Software zur Installation, des Quellcodes oder eine Rechtsberatung sind nicht geschuldet. SecurityOS unterstützt den Kunden bei Dokumentations- und Nachweispflichten (z. B. Bewachungsverordnung, GoBD, DSGVO); die Verantwortung für deren Einhaltung bleibt beim Kunden.
(4) KI-Funktionen (z. B. Formulierungshilfe, Übersetzung von Dienstanweisungen, Schichtberichte, Angebotstexte, Auswertung von Auffälligkeiten) sind optional und werden erst nach Freigabe durch den Kunden genutzt. Ihre Ergebnisse sind Vorschläge, die der Kunde bzw. seine Nutzer vor der Verwendung prüfen. Für Übersetzungen ist der deutsche Originaltext maßgeblich. Der Anbieter schuldet keine bestimmte inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Texte.
(5) Alarm- und Sicherheitsfunktionen (z. B. SOS-Notruf, Alleinarbeiterschutz, Eskalationsketten, Rundgangsüberwachung) ergänzen die Notfallorganisation des Kunden, ersetzen sie aber nicht. Die Zustellung von Push-Benachrichtigungen und E-Mails hängt von Netzen, Geräten und Diensten Dritter ab und kann nicht garantiert werden. In Notfällen sind stets die Notrufnummern 110 bzw. 112 zu wählen.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit der Registrierung legt der Kunde einen Betrieb in SecurityOS an. Damit kommt ein Nutzungsvertrag über eine kostenlose Testphase von 14 Tagen zustande. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich.
(2) Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie verlängert sich nicht kostenpflichtig. Danach ist die Nutzung nur nach Buchung eines kostenpflichtigen Pakets möglich; bis dahin bleibt der Zugang pausiert, Auskunfts- und Exportfunktionen zum Datenschutz bleiben erreichbar.
(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in SecurityOS unter „Abrechnung“ ein Paket bucht und den Bezahlvorgang abschließt. Wird während der Testphase gebucht, beginnt die Zahlungspflicht erst nach deren Ende.
(4) Der Anbieter kann Registrierungen ablehnen oder Betriebe sperren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung oder falsche Angaben bestehen.
§ 4 Pakete, Preise und Mitarbeiter-Zugänge
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Derzeit:
| Paket | Monatlich | Jährlich | Enthaltene Zugänge | Je weiterer Zugang / Monat |
|---|---|---|---|---|
| Starter | 29 € | 290 € | 5 | 4 € |
| Professional | 79 € | 790 € | 20 | 3 € |
| Business | 199 € | 1.990 € | 60 | 2,50 € |
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Preise sind Endpreise.
(3) Abgerechnet werden aktive Mitarbeiter-Zugänge des Betriebs. Gesperrte oder anonymisierte Zugänge sowie Zugänge für Subunternehmer zählen nicht. Übersteigt die Zahl der aktiven Zugänge die im Paket enthaltene Zahl, wird jeder weitere Zugang ab dem Tag seiner Aktivierung anteilig berechnet; entfallende Zugänge werden anteilig gutgeschrieben.
(4) Der Kunde kann jederzeit in ein anderes Paket oder eine andere Zahlungsweise wechseln. Die Differenz wird anteilig verrechnet. Mit einem Wechsel der Zahlungsweise beginnt ein neuer Abrechnungszeitraum.
§ 5 Zahlung
(1) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(2) Schlägt eine Zahlung fehl, wird der Kunde informiert und kann seine Zahlungsdaten aktualisieren. Bleibt die Zahlung auch nach erneuten Versuchen aus, darf der Anbieter den Zugang bis zum Ausgleich pausieren; die Daten des Kunden bleiben dabei erhalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Verträge laufen je nach gewählter Zahlungsweise einen Monat oder ein Jahr und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht gekündigt werden.
(2) Beide Parteien können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Der Kunde kündigt in SecurityOS unter „Abrechnung“ oder in Textform. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden Zeitraum werden nicht erstattet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt werden, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle von Netzen Dritter, höhere Gewalt).
(2) Support wird im Umfang des gebuchten Pakets per E-Mail an [email protected] geleistet.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten geheim halten, Zugänge nur an eigene Beschäftigte bzw. beauftragte Personen vergeben und bei Ausscheiden sperren;
- SecurityOS nur im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte speichern;
- für die Rechtmäßigkeit der erfassten Daten verantwortlich sein, insbesondere für Rechtsgrundlagen und Informationen gegenüber Beschäftigten (z. B. bei Ortung, Fahrtenbuch mit GPS-Strecke, Fotos, Krankmeldungen, Zeiterfassung und Alleinarbeiterschutz) und – soweit vorhanden – für die Beteiligung des Betriebsrats (z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG);
- die Software nicht automatisiert in einem Umfang abfragen, der den Betrieb beeinträchtigt, und keine Sicherheitsmechanismen umgehen.
§ 9 Daten des Kunden und Datenschutz
(1) Die vom Kunden erfassten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist und zusätzlich in SecurityOS unter „Datenschutz“ als auf den Betrieb ausgestellte Fassung abgerufen werden kann.
(2) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende exportieren. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Der Anbieter sichert die Daten täglich. Die Pflicht des Kunden, für ihn wesentliche Unterlagen (z. B. Rechnungen) zusätzlich gemäß seinen Aufbewahrungspflichten vorzuhalten, bleibt unberührt.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 9a Empfehlungsprogramm
(1) Empfiehlt der Kunde SecurityOS über seinen persönlichen Empfehlungslink bzw. -code und bucht der geworbene Betrieb ein kostenpflichtiges Paket, erhält der Kunde nach der ersten Zahlung des geworbenen Betriebs eine Gutschrift in Höhe eines monatlichen Grundpreises seines Pakets. Die Gutschrift wird mit künftigen Rechnungen verrechnet; eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Der geworbene Betrieb erhält eine verlängerte Testphase.
(2) Eigenwerbung (z. B. weitere Betriebe desselben Inhabers) und missbräuchliche Nutzung begründen keinen Anspruch. Der Anbieter kann das Programm für künftige Empfehlungen ändern oder beenden. Für Vertriebspartner gelten gesonderte Vereinbarungen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) SecurityOS ist ein Hilfsmittel für Organisation und Dokumentation. Insbesondere der Alleinarbeiterschutz ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung und keine nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger erforderlichen technischen oder organisatorischen Maßnahmen, da Benachrichtigungen von Geräten, Netzen und Diensten Dritter abhängen.
§ 11 Änderungen dieser AGB und der Preise
Der Anbieter kann diese AGB und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Preiserhöhungen gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mannheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026