Recht & Pflichten
§ 34a GewO: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?
Stand 09.10.2026 5 Min. Lesezeit
Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet, braucht einen Qualifikationsnachweis nach § 34a der Gewerbeordnung. Es gibt zwei Stufen: die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung. Welche davon nötig ist, hängt von der Tätigkeit ab – und genau das sollte die Einsatzplanung berücksichtigen.
Die Unterrichtung
Die Unterrichtung findet bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) statt und umfasst für Wachpersonen 40 Unterrichtsstunden. Vermittelt werden unter anderem rechtliche Grundlagen, der Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Eine Prüfung wie bei der Sachkunde gibt es nicht; am Ende steht eine Bescheinigung.
Die Unterrichtung genügt für viele Tätigkeiten, zum Beispiel für klassische Objektbewachung ohne die unten genannten Sonderfälle.
Die Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung ist eine IHK-Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil. Sie ist für bestimmte, besonders sensible Tätigkeiten vorgeschrieben (§ 34a Abs. 1a GewO), insbesondere:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben (Ladendetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Geflüchtete in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Auch Gewerbetreibende, die ein Bewachungsunternehmen führen, müssen die Sachkundeprüfung nachweisen. Bestimmte Berufsabschlüsse – etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit – werden als gleichwertig anerkannt.
Gelten die Nachweise unbefristet?
Unterrichtung und Sachkundeprüfung haben kein Ablaufdatum. Trotzdem lohnt eine saubere Ablage: Die Nachweise werden bei der Meldung im Bewacherregister benötigt und von Auftraggebern, etwa bei Ausschreibungen oder Audits nach DIN 77200, regelmäßig angefragt.
Was das für die Einsatzplanung bedeutet
Wird eine Kraft mit Unterrichtung für eine Tätigkeit eingeplant, die die Sachkundeprüfung verlangt, ist das ein Verstoß – mit möglichen Bußgeldern und Ärger mit dem Auftraggeber. Deshalb sollte bei jedem Objekt hinterlegt sein, welche Qualifikation es erfordert, und die Planung sollte nur passende Kräfte vorschlagen.
Wie SecurityOS hilft
In der Personalakte erfassen Sie Unterrichtung und Sachkundeprüfung getrennt, auf Wunsch mit Scan des Nachweises. Fehlt der § 34a-Nachweis, zeigt SecurityOS das beim Mitarbeiter, in der Übersicht und im Dienstplan an – und im strengen Modus ist eine Einplanung gar nicht erst möglich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Unterrichtung?
Für Wachpersonen 40 Unterrichtsstunden bei einer IHK, meist an fünf Tagen.
Muss die Sachkundeprüfung erneuert werden?
Nein, sie gilt unbefristet.
Reicht die Unterrichtung für Veranstaltungen?
Für viele Tätigkeiten ja. Wer bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion arbeitet, braucht die Sachkundeprüfung.
Werden andere Abschlüsse anerkannt?
Ja, bestimmte Berufsabschlüsse im Sicherheitsbereich gelten als gleichwertig. Welche das sind, regelt die Bewachungsverordnung; Ihre IHK gibt Auskunft.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 09.10.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.