Arbeitsschutz

Alleinarbeit im Wachdienst: Pflichten und praktische Lösungen

Stand 09.10.2026 5 Min. Lesezeit

Nachts allein im Objekt, auf Streife oder im Revier: Alleinarbeit gehört im Wachdienst zum Alltag. Passiert etwas, muss schnell Hilfe kommen. Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen.

Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jede Tätigkeit beurteilt werden – auch die Alleinarbeit. Daraus ergibt sich, wie hoch das Risiko ist und welche Maßnahmen nötig sind: von regelmäßigen Kontrollanrufen bis zur technischen Überwachung.

Für das Bewachungsgewerbe gilt zudem die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“. Hinweise zu Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen gibt die DGUV in ihren Regeln und Informationen.

Welche Lösungen es gibt

  • Organisatorisch: feste Meldezeiten, Kontrollanrufe, Zweierbesetzung bei hohem Risiko
  • Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) mit Notrufknopf und je nach Gerät automatischen Alarmen, etwa bei Bewegungslosigkeit
  • Smartphone-Apps mit Notruf, regelmäßigen Sicherheitsabfragen und Weiterleitung an eine Einsatzleitung oder Leitstelle

Ob eine App ausreicht oder eine zertifizierte Personen-Notsignal-Anlage nötig ist, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Bei hoher Gefährdung werden in der Regel Geräte mit automatischen Alarmen gefordert.

Worauf es im Alarmfall ankommt

  • Wer wird zuerst alarmiert – und wer, wenn niemand reagiert?
  • Wie schnell ist jemand vor Ort?
  • Ist der letzte bekannte Standort bekannt?
  • Wird jeder Alarm dokumentiert?

Wie SecurityOS hilft

SecurityOS fragt während der Schicht im eingestellten Intervall nach einem Lebenszeichen. Bleibt es aus, startet ein Alarm mit Mitarbeiter, Objekt und letztem Standort. Zusätzlich gibt es einen Notruf per Knopfdruck. Eine Eskalationskette legt fest, wer nach wie vielen Minuten benachrichtigt wird – bis hin zur externen Leitstelle. Jeder Alarm wird protokolliert.

SecurityOS ersetzt nicht den Notruf 110/112 und keine Personen-Notsignal-Anlage, wo diese laut Gefährdungsbeurteilung gefordert ist.

Häufige Fragen

Ist Alleinarbeit im Wachdienst erlaubt?

Ja, wenn die Gefährdung beurteilt ist und geeignete Maßnahmen – etwa eine Notrufmöglichkeit mit Überwachung – getroffen wurden.

Reicht ein Diensthandy?

Ein Handy allein reicht meist nicht. Nötig ist eine Überwachung, die auch dann Alarm auslöst, wenn die Person sich nicht mehr melden kann – etwa durch ausbleibende Sicherheitsabfragen.

Wer muss im Alarmfall reagieren?

Das legen Sie fest – zum Beispiel erst die Einsatzleitung, dann der Inhaber, dann eine externe Leitstelle. Wichtig ist, dass die Kette lückenlos ist.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 09.10.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.

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