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Arbeitszeiterfassung im Sicherheitsdienst: Was Pflicht ist

Stand 09.10.2026 5 Min. Lesezeit

Lange Dienste, Nachtschichten, wechselnde Objekte: Im Sicherheitsgewerbe ist eine saubere Zeiterfassung besonders wichtig – für die Lohnabrechnung, für Auftraggeber und weil die Pflichten in den letzten Jahren strenger geworden sind.

Die Rechtslage in Kürze

  • Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21): Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.
  • Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG): In Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – dazu zählt das Bewachungsgewerbe – müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
  • Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Diensten sind einzuhalten.

Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes mit genaueren Vorgaben zur elektronischen Erfassung ist seit Längerem in Arbeit. Prüfen Sie den aktuellen Stand.

Was aufgezeichnet werden sollte

  • Beginn und Ende jedes Dienstes
  • Pausen
  • Einsatzort bzw. Objekt
  • Abweichungen vom Dienstplan mit Begründung
  • Freigabe durch die Einsatzleitung

Papier, Excel oder App?

Stundenzettel kommen spät, sind schwer zu prüfen und müssen abgetippt werden. Eine App-basierte Erfassung direkt am Objekt ist genauer und spart Zeit bei Lohn und Rechnung – vorausgesetzt, Standortdaten werden datenschutzkonform nur während der Arbeitszeit verarbeitet.

Wie SecurityOS hilft

Mitarbeiter stempeln in der App ein und aus, auf Wunsch mit Standortprüfung am Objekt. Die Einsatzleitung sieht Ist- gegen Soll-Zeiten, gibt frei und exportiert für den Lohn (CSV oder DATEV LODAS). Der Dienstplan prüft die Ruhezeit von elf Stunden schon beim Planen.

Häufige Fragen

Muss ich Arbeitszeiten elektronisch erfassen?

Eine generelle Pflicht zur elektronischen Form besteht derzeit nicht ausdrücklich; erfasst werden muss aber. Elektronische Systeme erleichtern Nachweis und Auswertung erheblich.

Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Nach dem Mindestlohngesetz mindestens zwei Jahre.

Darf die App den Standort erfassen?

Nur im erforderlichen Umfang und transparent – bei SecurityOS ausschließlich bei freigeschalteter Ortung und nur während einer laufenden Schicht.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 09.10.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.

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